Verhalten im Naturpark

Blick über ... © Kai Paulig

Die Besucher des Naturparks sind, ob auf eigene Faust oder bei geführten Wanderungen, herzlich dazu eingeladen entlang der Wege unsere Heimat zu erleben. Der Wanderer ist Gast in der Natur, bitte helfen Sie deshalb mit, die kleinen und großen Wunder am Wegesrand zu erhalten

Die folgenden Regeln gelten im gesamten Naturpark

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen! Das Übernachten auf Parkplätzen  ist nicht gestattet, wenn diese nicht ausdrücklich als Wohnmobilstellplätze ausgewiesen sind.

Nur öffentliche Wege und Straßen, sowie ausgewiesene Parkplätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Verlassen Sie in Naturschutzgebieten die Wege nicht. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder auf dem Pferd: Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen


Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Ihre Chance Tiere zu sehen, steigt dadurch!

Bitte leinen Sie Ihren Hund an!
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und ihrem Hund die Gefahr im Wald zu verschwinden.

Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Müll ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit.

Entnehmen Sie nichts aus der der Natur! Im Naturpark unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz.
Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb von Naturschutzgebieten gestattet.

Feuer machen ist im Landschaftsschutzgebiet und in den Naturschutzgebieten nicht gestattet.

Stand Up Paddling ist auf den Seen des Naturpark nicht gestattet!

Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist in den Seen des Naturpark nicht gestattet.

Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen! Das Campen ist im Landschaftsschutzgebiet und in den Naturschutzgebieten nicht gestattet. Gleiches gilt für das Übernachten in Wohnmobilen.

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
In den Naturschutzgebieten des Naturpark muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).

Nutzen Sie keine Drohnen.
Die Lufthoheit gehört im Naturpark den Vögeln. Im Landschaftsschutzgebiet und in den Naturschutzgebieten ist die Nutzung von Luftfahrzeugen,  Modellfluggeräten und Drohnen aller Art genehmigungspflichtig. Hier finden Sie das Faltblatt zur Drohnenflugverordnung.

Bitte helfen Sie uns, unser Angebot zu verbessern: wo sind Wanderwege unzureichend markiert, fehlen Bänke oder sollten zusätzliche Strecken eingerichtet werden? Wir arbeiten für Sie daran!