Der Naturparkplan
Mit einem Naturparkplan werden zusammen mit zahlreichen Akteuren für die jeweilige Region Entwicklungsziele festgelegt, ein Leitbild formuliert und zahlreiche Projekte initiiert.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung sowie § 3 Nr. 4 des Naturschutz-Ausführungsgesetztes M-V (NatSchAG M-V) ist durch das Landesumweltamt (LUNG) bzw. die Naturparkverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Regionalen Planungsverbänden sowie im Einvernehmen mit den Landräten ein Naturparkplan zu erarbeiten. Dabei soll ein integratives und umsetzungsorientiertes Konzept zur einheitlichen und nachhaltigen Entwicklung des Naturparks entstehen.
Das Ziel des jeweiligen Naturparkplans ist eine abgestimmte nachhaltige Entwicklung des Gebiets, wobei die Natur- und Kulturlandschaft gleichrangig zu behandeln sind. Gleichrangigkeit bedeutet Schutz und Entwicklung der im Naturpark gelegenen Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Sichern einer nachhaltigen Landnutzung und der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit dem Naturparkplan bietet sich somit die Chance, die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Region zu erhöhen.Im Naturparkplan werden die jeweiligen Belange wie Landnutzungen, Tourismus, Erholung etc. unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes abgewogen, aufeinander abgestimmt und mit Handlungshinweisen dargestellt.
Der Naturparkplan ist zwar rechtlich nicht verbindlich, stellt aber einen in vielen Foren und Arbeitsgruppen hergestellten regionalen Konsens dar und dient als Orientierung für verschiedene Planungen und Vorhaben im Naturpark. Damit ist er auch richtungsweisend für die Arbeit der Gebiete.
Der Band I „Leitbild und Ziele stellt neben allgemeinen Leitbildern für Naturparke in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern das spezielle Leitbild für den jeweiligen Naturpark vor und benennt Ziele (sowie Umsetzungsstrategien). Ausführliche Daten und Fakten zur Naturparkregion sind im Band II „Daten und Fakten“ dargestellt, während der Band III „Projekte“ konkrete Maßnahmenvorschläge aus den Bereichen Natur und Landschaft, nachhaltiger Tourismus, Landnutzung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung für den jeweiligen Naturpark enthält.
Mit einem Naturparkplan wird ein Fahrplan erarbeitet, der die Entwicklungsrichtung des jeweiligen Naturparks vorgibt.
Wie soll sich der Naturpark Feldberger Seenlandschaft in den kommenden Jahren weiterentwickeln? Diese Frage steht im Mittelpunkt des neuen Naturparkplans, der den bisherigen Plan fortschreibt und als strategischer Leitfaden für die Zukunft dient.
Der Naturparkplan aus dem Jahr 2001 war der erste seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) hat nun den Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Naturparkplanes erteilt.
Denn Herausforderungen und Aufgaben haben sich mit den veränderten Rahmenbedingungen stark weiterentwickelt: Demografischen Wandel und Klimawandel, Digitalisierung, aber auch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nicht zuletzt den Erhalt der biologischen Vielfalt gilt es zeitgemäß mit einzubeziehen und vorausschauend so zu planen, dass sowohl Klima- und Naturschutz als auch die touristische und wirtschaftliche Entwicklung davon profitieren.
Den Start für den neuen Plan bildete eine gut besuchte öffentliche Auftaktveranstaltung am 07. Oktober 2025 im Feldberger Stiglitzenkrug. Schon dort wurden Belange und Wünsche aus der Bevölkerung aufgenommen und in Kleingruppen die relevanten Themen erarbeitet. Im Frühjahr 2026 wurde es noch konkreter: In acht thematischen Workshops entwickelten regionale Akteure gemeinsam mit der Naturparkverwaltung Projektideen. Diese Ergebnisse werden nun von der beauftragten Planergemeinschaft BTE Tourismus- und Regionalberatung und Planungsgruppe Umwelt ausgewertet und zu Leitprojekten weiterentwickelt. Anschließend wird der Entwurf des Naturparkplans einer Umweltprüfung unterzogen.
Die abschließenden Ergebnisse sollen im Oktober 2027 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Für zehn bis fünfzehn Jahre soll der künftige Naturparkplan dann Gültigkeit haben.
An dieser Stelle werden die Präsentationen und ggf. Protokolle der Arbeitsgruppen zum Naturparkplan als Download abrufbar sein, um eine möglichst große Transparenz zu gewährleisten. Nach Verabschiedung und Inkraftsetzung des Naturparkplans wird er ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.